Die Gesundheit aller Teilnehmenden ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. In diesem Sinne sind in den besuchten Orten und betreffenden Landkreisen die jeweils aktuell geltenden Corona-Verordnungen von allen Teilnehmenden eigenständig zu beachten. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Gaststätten und Hotels nur mit Maske betreten werden. Die Abstands-Regel insbesondere zu Personen außerhalb der Teilnehmergruppe ist stets zu beachten.
Update 20.03.2022
Die Corona-Regelungen wurden durch den Bundestag mit Wirkung ab Anfang April 2022 weitgehend aufgehoben. Zudem ist für den Zeitraum Juni – August ein deutlicher Rückgang der Infektionszahlen wahrscheinlich.
Allerdings bleiben für regionale Hotspots Beschränkungen weiterhin möglich, vorausgesetzt das Landesparlament stellt eine besonders kritische Corona-Lage fest. (Wie die Bundesländer Hessen und Thüringen entscheiden, bleibt zunächst zu beobachten.)
(Nur) Für nicht vollständig geimpfte Personen bleibt eine gewisse Unwägbarkeit bestehen. Nicht geimpfte Teilnehmende müssen daher für eventuell kurzfristig eintretende Verschärfungen – insbesondere Testpflicht – selbst Vorsorge treffen, beispielsweise durch Mitnahme von Selbsttests.
Geimpfte Teilnehmende müssen ihren Impfstatus mit der Corona-App oder vergleichbarer App nachweisen können.
Sollte eine LandPartie aufgrund (auch kurzfristiger) amtlicher Anordnungen oder Reisebeschränkungen nicht stattfinden können, so wird eine für die betreffende LandPartie bereits gezahlte Teilnahmegebühr rückerstattet. Andere im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Akademie LandPartie eventuell bereits entstandene Kosten (z.B. Zugticket) können von der Akademie LandPartie jedoch keinesfalls ersetzt werden.